Und wieder: Verzögerung beim Weiterbau!

(Text und Kommentar von Manfred Bomm, bei der Bürgeraktion B 10-neu für Öffentlichkeitsarbeit zuständig)

Unglaubliches Pech, neue Vorschriften – oder doch eher Satire und ein Joker, den man aus dem Ärmel zieht, um die B 10 weiter zu verzögern? Jetzt ist sogar vom berühmten Fachkräftemangel die Rede, mit dem landauf, landab jeglicher Stillstand begründet wird. 

Mit Verlaub gesagt: Wer vertraut da noch auf die ewigen, gebetsmühlenartig vorgetragenen Versprechungen aus Politik und Verwaltung? Muss man da nicht sogar als engagierter Verfechter und Kämpfer für die neue B 10 resignierend feststellen: Man will diese Straße einfach nicht bauen. Dies zu sagen, wäre ehrlicher. 

Unsere Bürgeraktion gibt es nun bereits  seit rund 25 Jahren – und lange davor schon die Interessengemeinschaft B 10 in Kuchen, doch mehr, als dass in großen zeitlichen Abständen von Göppingen her talaufwärts gelegentlich ein paar Kilometer gebaut wurden, haben wir nicht erlebt. Meist vor Wahlen und die „Einweihung“ mit großem Brimborium.

Und nun die neueste Pressemitteilung des Regierungspräsidiums: Weiterbau verzögert sich um ein weiteres Jahr. Wundert sich da noch ein einziger Mensch, dass die Politik-Verdrossenheit immer weiter um sich greift? Deutschland steht sich selbst im Weg.

Bei der Finanzierung zum Erhaltung und zur Erweiterung  der Infrastruktur  steht Deutschland europaweit an drittletzter Stelle. So war es dieser Tage einer ZDF-Reportage von Christian  Sievers zu entnehmen. Noch zu finden in der ZDF-Mediathek unter Such-Stichwort „Am Puls Stillstand“. Sehr lohnenswert. 

 Was die neuerliche Verzögerung unserer  B 10 um Kuchen und Geislingen herum anbelangt, argumentiert das Regierungspräsidium nun mit dem Hinweis auf „mangelnde Kapazität“ auf Seiten der Fachplanungsbüros. Damit könnten die erforderlichen Gutacherleistungen nicht beauftragt werden. 

 Schon zuvor habe man in jüngster Vergangenheit die Gewässerplanung und Lämschutzeinrichtungen überarbeiten müssen.  Auch das neue Regenklärbecken (vermutlich sind die „Mehrjahres-Baustelle“ im  Rohrachtal beim Friedhof  und der schon wieder desolate Geh- und Radweg in Richtung Amstetten gemeint) hatten für Begründungen herhalten müssen. Die interne Planung der B 10 musste wohl deshalb angeblich verändert werden. Innerhalb der Behörde  habe man aber einen Projektsteuerer in das Planungsteam integriert (satirische Anmerkung: „toll“).

Bürokratismus über Bürokratismus, mag der Laie denken. Schuld an der neuerlichen Verzögerungen sind demnach eine Vielzahl plötzlich aufgetauchter  Aspekte. Wieder mal sind es neue Vorschriften. Wegen der Energie- und Klimawende müssten nämlich naturschutzrechtliche Belange neu bewertet werden, zudem gelte es, neue Regelwerke, Gesetze und Gerichtsentscheidungen  zu berücksichtigen. Die Folge: Der Planungsentwurf muss nochmal überarbeitet werden. Immer mal wieder. Und wie oft eigentlich noch?  Und dies bei dem allgemein bekannten Fachkräftemangel. Sollen wir wetten, welche neue Regelwerke und Gerichtsentscheidungen bis zum Bau-Beginn noch zu erwarten sind? Was heißt: Baubeginn? Angesichts ständiger neuer Gesetze und Regelwerke (wie sie hierzulande zu erwarten sind), kann es einen Baubeginn erst am Sankt Nimmerleinstag geben. Wenn überhaupt.  

Dies alles macht den Vorsitzenden unserer Bürgeraktion, Peter Maichle zurecht  „ganz arg wütend“, wie er in einem Interview mit der Geislinger Zeitung erklärte: Jedes Jahr kämen neue Argumente für weitere Verzögerungen hinzu. Auch er fragt sich langsam, „ob es gar nicht gewollt ist, diese Straße zu bauen.“ 

HIer nun die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart voim 2. August 2023 im Wortlaut: 

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) treibt die Neubauplanung der B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost weiter mit höchster Priorität voran. Dabei wirkt sich die Neubewertung von naturschutzrechtlichen Belangen vor dem Hintergrund der Energie- und Klimawende in neu eingeführten Regelwerken, Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus. Die Fertigstellung des umfangreich überarbeiteten und aktualisierten planerischen Entwurfs, dem sogenannten RE-Vorentwurf, wird nach derzeitigem Stand frühestens im Herbst 2024 möglich sein.

Seit der Bürgerinformationsveranstaltung 2022 wurden vom RPS unter anderem, auch bedingt durch Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Gewässerplanung überarbeitet und die neuen Lärmschutzeinrichtungen, das neue Regenklärbecken sowie der geplante Geh- und Radweg im Rohrachtal Richtung Amstetten in die Planung eingearbeitet. Ergänzend muss nun auch den aktuellen und weitgehenderen gesellschaftlichen wie rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Natur- und Klimaschutz Rechnung getragen werden. Deren Berücksichtigung ist Voraussetzung für die spätere Genehmigung des Vorhabens. Für einen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss müssen die rechtlichen Verschärfungen sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden. So sind die landschaftsplanerischen Unterlagen anzupassen und zu erweitern.

Wie bei anderen großen Infrastrukturprojekten hat dies auch Folgen für die Planung großer Straßenbauprojekte.

Gleichzeitig wirkt sich zunehmend auch der Mangel an Fachkräften bei großen Projekten aus. Daher können, mangels Kapazität auf Seiten von Fachplanungsbüros, erforderliche Gutachterleistungen nicht beauftragt werden oder die Bearbeitung verzögert sich wegen Kapazitätsengpässen seitens der Fachgutachterinnen und Fachgutachter. Auch dies führt in Summe zu einer Verlängerung von Planungszeiten.

 

Der zuletzt für den Neubau B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost kommunizierte Zeitplan kann daher leider nicht mehr eingehalten werden. Um Prozesse und Abläufe möglichst optimal zu steuern, wurde für die Planung der B 10 im Filstal behördenintern ein Projektsteuerer in das Planungsteam integriert.

 

Der aktuellste Stand der technischen Planung ist auf der Projektseite unter www.rp-stuttgart.de > Über Uns > Abteilungen > Abteilung 4 > Referat 44 – Planung > Aktuelle Planungen jederzeit einsehbar.